Kindergartenbeiträge: gültig ab Januar 2024
Monatliche Beiträge:
für Kinder unter 3 Jahre OHNE Frühstück
- bis 20 Std/Woche: 165 €
- bis 25 Std/Woche: 175 €
- bis 30 Std/Woche: 185 €
- bis 35 Std/Woche: 195 €
- bis 40 Std/Woche: 205 €
- bis 45 Std/Woche: 215 €
für Kindergartenkinder OHNE Frühstück
(100,- Euro Abzug = Zuschuss Bayern)
- bis 20 Std/Woche: 145 €
- bis 25 Std/Woche: 155 €
- bis 30 Std/Woche: 165 €
- bis 35 Std/Woche: 175 €
- bis 40 Std/Woche: 185 €
- bis 45 Std/Woche: 195 €
zuzüglich der Essenspauschale
Kind unter 3 Jahre pro Monat
- Frühstück: 19 €
- 1 Mittagessen/Woche: 10 €
- 2 Mittagessen/Woche: 20 €
- 3 Mittagessen/Woche: 30 €
- 4 Mittagessen/Woche: 37 €
Kindergartenkinder pro Monat
- Frühstück: 24 €
- 1 Mittagessen/Woche: 14 €
- 2 Mittagessen/Woche: 28 €
- 3 Mittagessen/Woche: 42 €
- 4 Mittagessen/Woche: 51 €
Krippengeld
Familien mit Kindern unter 3 Jahre können unter bestimmten Voraussetzungen 100,- € Krippengeld als Zuschuss zum Beitrag beim Staat beantragen.
ZBFS - Antrag
Kindergarten Beitragsermäßigungen
Bereits seit 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit bis zur Einschulung mit 100,- € pro Kind und Monat
vom Freistaat Bayern bezuschusst. Dies erfolgt automatisch ab dem 1.9. des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Sie müssen nichts beantragen.
Beitragserstattung durch das Landratsamt
Auf Antrag erstattet das Landratsamt Bad Kissingen bei Familien den (Teil-) Kindergartenbeitrag, ebenso in bestimmten Fällen einen Anteil der Mittagessenskosten. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Zumutbarkeit und ist in erster Linie abhängig vom jeweiligen Einkommen.
Landkreis Bad Kissingen
Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber
Ein gutes Gehaltsextra durch den Arbeitgeber ist der Kita-Zuschuss. Arbeitgeber können mit dem Kindergartenzuschuss die Kosten für die Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder entweder anteilig oder auch in Gänze übernehmen. Dieser Kita-Zuschuss ist für Arbeitgeber und Mitarbeiter steuerfrei.